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Eine Frau umarmt lächelnd ihren Partner von hinten, während er zur Seite zu ihr schaut.

Kombi-Festgeld

Mit dem Kombi-Festgeld Ihrer Volksbank Düsseldorf Neuss eG kombinieren Sie eine Festgeldanlage mit einem Investmentfonds.

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    Grafik: goodluz, stock.adobe.com

    Planbar

    Festgeld mit fester Laufzeit

    Breit aufgestellt

    Eine gute Taktik bei der Geldanlage

    Verlässlich

    Festgeld mit sicherer Verzinsung

    Produktdetails

    Festgeld

    Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen die Variante, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für die Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    Investmentfonds

    In einem Investmentfonds wird das Kapital aller Anleger wie in einem Topf gesammelt. Die jeweilige Ausrichtung des Fonds entscheidet, in welche Anlagewerte das Geld investiert wird. Dabei wird das Kapital immer über verschiedene Anlagen gestreut. Die Verteilung reduziert das Risikopotenzial. Läuft die Wertentwicklung eines Anteils im Fonds an der Börse nicht so gut, kann ein anderer Wert den Verlust vielleicht ausgleichen.

    Ihr Investmentfonds – Ihre Chancen und Risiken

    Chancen

    • Mit einer Einmalanlage einsteigen
    • Durch breite Streuung des Kapitals auf viele Werte weniger Schwankungsintensität als bei einer Geldanlage in Einzelwerte

    Risiken

    • Kursschwankungen: Es besteht ein Risiko marktbedingter Kursschwankungen sowie ein Ertragsrisiko.
    • Einzelfondsspezifisch zusätzliche Risiken wie zum Beispiel erhöhtes Kursschwankungsrisiko bzw. Wechselkursrisiko aufgrund des Anlagespektrums bzw. der Fondsverwaltungstechniken

    Konditionen

    Entscheiden Sie sich für eine der angebotenen Varianten:

    Kombi-Festgeld Variante 1:
    • 50 % des Anlagebetrages fließen in ein Festgeld mit 6-monatiger Laufzeit und einer Verzinsung von 4,00 % p. a.
    • 50 % des Anlagebetrages fließen in einen Investmentfonds mit einem Ausgabeaufschlag von 5 % der Union Investment
    Kombi-Festgeld Variante 2:
    • 50 % des Anlagebetrages fließen in ein Festgeld mit 6-monatiger Laufzeit und einer Verzinsung von 3,50 % p. a. 
    • 50 % des Anlagebetrages fließen in einen Investmentfonds mit einem Ausgabeaufschlag von 3 % der Union Investment
    Anlagebedingungen

    Die Gesamtmindestanlage beträgt 10.000 Euro. 1

    Die Fondsanlage muss zu Ihrer Risikoklasse passen.

    Anlagehorizont des Investmentfonds entspricht nicht zwingend der Laufzeit des Festgeldes.

    Für den Erwerb des Festgeldes ist der Erwerb der Fondsanlage erforderlich. Für das Festgeld fallen keine Kosten und Gebühren an.

    Stand: 16. Januar 2025. Konditionen freibleibend.

    Das richtige Sparprodukt für Ihre Ziele und Wünsche

    Sie suchen nach einer Geldanlage mit mehr Flexibilität? Wir bieten Ihnen viele weitere Sparprodukte. Sie müssen sich auch bei der Geldanlage nicht nur für eine Variante entscheiden. Gemeinsam prüfen wir, wie wir das Beste aus Ihren Sparbeiträgen rausholen.

    Eine junge Frau mit rötlichen Haaren stützt ihr Kinn nachdenklich auf ihre Arme und schaut zur Seite

    Sparbrief

    Ihr Geld ist fest angelegt und Sie erhalten attraktive Zinsen.

    Grafik: Zsolt Nyulaszi, Thinkstock.de

    Anett Szigeti, Sportpsychologin und Mental Coach

    Fondssparplan

    Mit einem Fondssparplan schon ab 25 Euro im Monat ein kleines Vermögen aufbauen

    Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Treppe vor einem Haus

    Vermögenswirksame Leistungen

    Beim VL-Sparen bauen Sie Schritt für Schritt ein kleines Finanzpolster auf.

    FAQ zu Investmentfonds

    Was bedeutet „thesaurierend“ und „ausschüttend“?

    Man unterscheidet thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge als Dividende an die Anlegerinnen und Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Die Erträge thesaurierender Fonds werden direkt wieder im Fonds angelegt.

    Wann gibt es beim Fondssparen außerhalb der Altersvorsorge staatliche Förderungen?

    Beim Fondssparen können Sie von der Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) und von der Riester-Zulage profitieren. Union Investment bietet Ihnen verschiedene Aktienfonds, in die Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen können und bei denen Sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage erhalten können, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenzen von 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (zusammen veranlagte Verheiratete oder Lebenspartner) nicht überschreiten. Um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen, müssen Sie nur 34 Euro im Monat einzahlen. Sollten Sie nicht förderberechtigt sein oder auf die staatliche Förderung verzichten wollen, können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in weitere Fonds von Union Investment anlegen.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    FAQ zum Festgeld

    Kann ich das Festgeld vorzeitig kündigen?

    Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

    Wann erhalte ich Zinsen?

    Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

    Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

    Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

    Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds entnehmen Sie bitte den Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern der Fonds sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, erhalten. Weitere Informationen über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des Fonds finden Sie auf www.union-investment.de/nachhaltige-fonds. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von der Union Investment Privatfonds GmbH mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.
    Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 1. April 2024, soweit nicht anders angegeben.