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Legal Entity Identifier (LEI)

Meldepflichtige Wertpapiertransaktionen nach MiFID II

Mit der Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie, bekannt als MiFID II, reagiert der europäische Gesetzgeber auf bestimmte Ursachen der seit 2007 andauernden Finanzkrise. Mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten und strengere Verfahrensregeln sollen Anleger und Staatshaushalte künftig besser vor Verwerfungen schützen, die derartige Krisen nach sich ziehen.

LEI-Code für juristische Personen sowie Firmenkunden

Seit dem 03.01.2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere unserer Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde zu melden. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Identifizierung des Kunden mittels einheitlicher Identifikationsnummer. Im Fall von juristischen Personen bzw. Firmenkunden ist es der Legal Entity Identifier (LEI-Code). Hierbei handelt es sich um eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung. Die Gesetzgebung schreibt eindeutig vor, dass ohne den LEI-Code keine melderelevanten Wertpapiergeschäfte ausgeführt werden dürfen.

Das ist zu tun

Beantragen Sie Ihren LEI-Code

Der LEI-Code kann bei den offiziellen Vergabestellen beantragt werden. In Deutschland sind
dies z.B.

 

Eine Liste aller zertifizierten Vergabestellen finden sie unter:

 

Wir empfehlen Ihnen den Service des Bundesanzeiger Verlags, da diesem bereits viele
öffentlich zugänglichen Informationen (z. B. Jahresabschlüsse, Handelsregisternummern)
vorliegen und somit ein geringerer Informationsbedarf für Sie besteht.

Häufige Fragen zum LEI-Code

Wie ist ein LEI-Code aufgebaut?

Beim LEI-Code handelt es sich um eine 20-stellige alphanumerische Kombination (gemäß ISOStandard 17442).

Wer kann einen LEI-Code beantragen?

Für den Beantragenden gibt es folgende Voraussetzung:

  • Sie sind entweder zum Zeitpunkt der Beantragung durch Ihre Funktion (z.B.
    Geschäftsführer, Prokurist) autorisiert, Ihr Unternehmen zu vertreten und somit einen
    LEI-Code zu beantragen oder
  • Sie wurden von einer vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist)
    durch eine Vollmacht autorisiert, einen LEI-Code zu beantragen.
Welche Gesellschaftsformen müssen den LEI-Code angeben?

LEI-Code-fähig sind alle Rechtsformen, die rechtlich oder wirtschaftlich verantwortlich für die
Durchführung einer Finanztransaktion sind oder die nach der für sie maßgeblichen
Rechtsordnung rechtsfähig sind. Nicht LEI-Code-fähig und somit nicht LEI-Code-pflichtig sind
natürliche Personen und rechtlich unselbstständige Entitäten.

Welche Unterlagen benötigt man für die Beantragung?

Angaben zur Registrierung:

  • Firmenname
  • Handelsregisterdaten (wenn eingetragen)
  • Adresse des juristischen Sitzes und die postalische Anschrift
  • Ansprechpartner


Angaben zur Beantragung:

  • Registrierungsdaten (s. o.)
  • Bankverbindung falls Bezahlung per SEPA-Lastschrifteinzug erwünscht


Authentifizierungsnachweise:

  • Vollmacht für den genannten Ansprechpartner
  • Handelsregisterauszug/ Gründungsdokument der Firma / Institution (oder ein
    entsprechendes ausländisches Dokument)
Wieviel kostet der LEI-Code?

Die Kosten für die Beantragung des LEI-Codes differieren von Anbieter zu Anbieter. Die
Kosten für eine Erstausstellung liegen derzeit bei ca. 80,00 EUR. Neben den einmaligen Kosten für die Erstbeantragung fallen ab dem Folgejahr jährlich weitere Kosten für die erneute Prüfung an. Diese können Sie den Webseiten der jeweiligen Anbieter entnehmen.

Wann läuft der LEI-Code ab und wie wird er verlängert?

Nach der Erstbeantragung ist Ihr LEI ein Jahr gültig. Eine jährliche Verlängerung ist notwendig. Dies erfolgt nach Prüfung der Firmendaten durch Ihre Vergabestelle. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Anbieter.

Kann auch ein abgelaufener LEI-Code angegeben werden?

Bei der erstmaligen Mitteilung des LEI-Codes (i.d.R. im Rahmen der Depoteröffnung) muss
dieser aktuell und gültig sein.

Wo erhalte ich weitere Informationen zum LEI-Code?

Allgemeine Informationen zum LEI-Code erhalten Sie über die Webseite des LEI ROC
(www.leiroc.org) oder des GLEIF (www.gleif.org). Bitte beachten Sie, dass es ab Herbst 2017 bei den Vergabestellen für den LEI-Code durch eine erhöhte Nachfrage zu Engpässen
kommen kann. Beantragen Sie Ihren LEI-Code daher möglichst frühzeitig.